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Kinder mit einer chronischen Erkrankung sollten so viel Normalität wie möglich erleben. Dazu gehört auch der Besuch des Kindergartens und der Schule. In vielen Fällen können Kinder mit autoinflammatorischen Erkrankungen einen Regelkindergarten bzw. eine Regelschule besuchen.
Braucht mein Kind spezielle Betreuung?
Oftmals lassen sich in Regelkindergärten und Schulen auch bei größeren Einschränkungen individuelle Lösungen finden, um Kinder mit autoinflammatorischen Erkrankungen zu integrieren. Doch viele Eltern fragen sich, je nach Art und Ausmaß der Erkrankung, ob der Besuch einer integrativen Einrichtung sinnvoll wäre. Wenn dies für Sie auch eine Fragestellung ist, sollten Sie diese mit Ihrem Kinderarzt und gegebenenfalls Lehrern oder Erziehern Ihres Kindes diskutieren. Die Förderungsmöglichkeiten können von Einrichtung zu Einrichtung sehr unterschiedlich sein. Deshalb erkundigen Sie sich am besten direkt vor Ort.
Wenn Sie eine integrative Einrichtung für Ihr Kind suchen, können Sie sich vom zuständigen Jugendamt unterstützen lassen. Voraussetzung für den Besuch einer integrativen Einrichtung ist in jedem Fall, dass Ihr Kind behindert oder von Behinderung bedroht ist. Hierfür müssen Sie gegebenenfalls eine Bescheinigung eines Arztes vorlegen.
Information schafft Verständnis
In einem Regelkindergarten bzw. einer Regelschule fehlt Lehrkräften, Erziehern und auch Mitschülern zunächst häufig das Verständnis für das betroffene Kind. Das hat in den meisten Fällen sicher nichts mit Ignoranz zu tun; oft ist mangelndes Wissen über die Erkrankung die Ursache.
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Eltern sind gut beraten, rechtzeitig mit Lehrkräften und Mitschülern ausführliche Gespräche zu führen. Dabei sollte es nicht darum gehen, dem Kind eine Sonderstellung zu verschaffen, sondern vielmehr darum, es soweit wie möglich in den Klassenverband und Schulalltag zu integrieren. Dazu gehören auch Klassenaktivitäten wie Feste und Ausflüge. Gerade hier sollte besonders darauf geachtet werden, dass das betroffene Kind mit dabei sein kann.
Wenn Ihr Kind durch die Erkrankung Einschränkungen im Alltag hat, sollten Sie das Gespräch mit den Mitarbeitern der Einrichtung suchen. So können Sie gemeinsam klären, welche Unterstützung Ihr Kind regelmäßig benötigt oder was in Sonderfällen zu beachten ist. Es gibt eine ganze Reihe an Maßnahmen, die Ihrem Kind den Schul-Alltag etwas erleichtern können [1]. Einige Beispiele:
- Ein zweiter Satz Schulbücher, damit sie nicht immer im Ranzen hin und her getragen werden müssen
- Etwas mehr Zeit bei Klassenarbeiten
- Befreiung von manchen Übungen und eine andere Benotung beim Sportunterricht
- Die Erlaubnis, auch mal später zum Unterricht kommen zu dürfen, wenn es dem Kind morgens schlecht geht und sich der Zustand im Laufe des Vormittags bessert
- Die Erlaubnis, den Fahrstuhl benutzen zu dürfen
Dieses Maßnahmen-Paket heißt Nachteilsausgleich und muss von der Schulleitung und den Lehrern gemeinsam besprochen und beschlossen werden. Sprechen Sie am besten die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer darauf an.
Mitunter kommt es vor, dass Lehrkräfte oder Erzieher die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Nachteilsausgleich nicht nachvollziehen können. In solchen Fällen können Sie sich Unterstützung bei der Kinderklinik holen, die Ihr Kind betreut. Wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Klinikschule oder des Psychosozialen Dienstes (PSD). Die Klinikschule kann eine Beratung der Patienten und Heimatschulen zum Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung oder Behinderung anbieten.
Wenn Ihr Kind während des Aufenthalts in Kindergarten oder Schule Medikamente erhalten muss, sollten Sie den Betreuungspersonen darüber eine schriftliche Erlaubnis erteilen. Sprechen Sie zudem bevorstehende Therapietermine an, wie z. B. Termine für Arztbesuche oder Krankengymnastik. Informieren Sie die Mitarbeiter auch rechtzeitig über bevorstehende Krankenhausaufenthalte.
Fehlzeiten, Hausunterricht und „Schule für Kranke“
Krankheitsbedingt kann es immer wieder zu – unter Umständen auch längeren – Fehlzeiten kommen. Um einem Wissensdefizit vorzubeugen, kann für Schüler Hausunterricht beantragt werden. Dies ist dann möglich, wenn
- voraussichtlich mehr als sechs Unterrichtswochen versäumt werden
- langfristig bestimmte Schultage versäumt werden (z. B. regelmäßige Therapie)
In manchen Kliniken gibt es außerdem eine Schule oder einen Kindergarten „für Kranke“. Die als Folge der chronischen Erkrankung entstehenden Lerndefizite können die Schüler unter Umständen nicht ohne pädagogische Unterstützung ausgleichen. Sprechen Sie hierüber rechtzeitig mit den zuständigen Lehrkräften und versuchen Sie eine individuell sinnvolle Lösung zu finden.
Weitere Informationen zum Thema Schule bzw. Kindergarten und Krankheit finden Sie bei den unten angegebenen Quellen sowie auf einigen Websites in unserer Linkliste.
Stand: 23.05.2017
Autor: Michaela Späth-Dierl
Quellen:
- http://www.schuleundkrankheit.de (zuletzt besucht am 13.11.2018).
- Patientenbroschüre: Kinder-und Jugendrheuma – wir können was tun! der Kinderklinik Garmisch-Partenkirchen, 2. Auflage 2012. http://www.rheuma-kinderklinik.de/service/downloadbereich (zuletzt besucht am 09.11.2018)